FAQ – Autovermietung

Sportwagenhandel-PC GmbH & Co KG > FAQ – Autovermietung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellte Frage bei uns: Wie funktioniert denn das mit dem Mieten bei Euch?

 

Im Grunde ganz einfach und unkompliziert. Ruft bei uns an oder schreibt uns eine Email an vermietung@sportwagenhandel.at. Vereinbart einen für Euch passenden Termin für das gewünschte Fahrzeug. Wir checken umgehend ob das Auto zum Gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist und geben Euch Rückmeldung. Schickt uns dann am besten per Mail Euren Führerschein und die Rechnungsadresse. Wir schicken Euch den Mietvertrag und die Rechnung zu. Nach Geldeingang ist Eure Buchung fixiert und das Fahrzeug kann zum gewählten bzw. vereinbarten Zeitpunkt bei uns abgeholt werden. Solltet Ihr den Rechnungsbetrag erst bei Übernahme zahlen wollen ist das grundsätzlich kein Problem, eine Anzahlung iHv. EUR 150,00 sollte für eine garantierte Buchung aber vorab überwiesen, bei uns vorbeigebracht oder bei uns mit Bankomat-/Kreditkarte beglichen werden.

Nähere bzw. weitere Info findet ihr in den u.a. weiteren FAQs.

Nein. Mieten sind bereits ab 18 Jahren möglich. Von 18 bis 21 Jahren oder Führerscheinbesitzer unter 3 Jahren mit 20% Risikozuschlag. L17 Fahrer bilden hier die einzige Ausnahme. Mieten unter 18 Jahren sind nicht möglich.

Nach vorheriger Vereinbarung kann auch ein 2. Lenker das Fahrzeug nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter ebenfalls (fahrtüchtig) im Fahrzeug ist. Ein Aufpreis pro Lenker und Tag in Höhe von EUR 75,00 wird in Rechnung gestellt.

Unsere Abholzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung auch am Wochenende möglich (24/7).

Mittels Überweisung vorab, oder Bar bzw. mit Bankomat-/Kreditkarte bei Fahrzeugabholung.

Diese sind am Ende der Miete entweder in Bar oder Mittels Bankomat-/Kreditkarte zu bezahlen.

Zu allererst solltest Du uns schnellstmöglich von diesem Umstand informieren. Wir können dann entscheiden ob wir Dir das Fahrzeug weiterhin überlassen oder ob Du dieses frühzeitig zurückstellen musst. Bei einer offenen Schuld nach Rückgabe des Fahrzeugs, können wir im Einzelfall eine kurze Nachfrist von maximal 10 Tagen geben. Diese Nachfrist ist mit einem zu unterfertigendem Schuldanerkenntnis zu bestätigen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist muss das Geld entweder direkt bei uns bezahlt werden, oder das Geld per Banküberweisung auf unserem Konto eingelangt sein. Die Folge des Zahlungsverzuges wäre eine umgehende Betreibung durch unseren Rechtsanwalt bei Gericht.

Bei unseren Kurzzeitmieten wird im Regelfall keine Kaution einbehalten. Im Einzelfall kann eine Kaution ähnlich der Langzeitmiete von uns vorgegeben werden. Darüber informieren wir Dich aber im Vorfeld. Für Langzeitvermietungen fällt eine Kaution lt. gesonderter Vereinbarung an.

Sofern wir diese nicht vorab erhalten haben, den Führerschein sowie die vereinbarte Mietgebühr. Idealerweise erhalten wir vor Abholung des Fahrzeuges Name, Adresse, Nachweis Lenkberechtigung und Mietgebühr, um die Übergabe schnell und unkompliziert erledigen zu können.

Grundsätzlich dieselben Sachen wie bei einer Fahrzeugabholung und zusätzlich die persönliche Ausrüstung wie Helm etc. Wichtig ist, dass Du im Besitz der korrekten Lenkerberechtigung bist und keine Einschränkungen hinsichtlich Leistung und/oder Hubraum vorliegen.

Ja. Die Fahrzeuge können auf unseren Freistellplätzen bis zur Rückgabe des Mietfahrzeuges verbleiben. Dies bitte bereits im Vorfeld bekannt geben um vernünftig planen zu können.

Fahrten innerhalb von Österreich und Deutschland sind erlaubt. Fahrten ins übrige (ausschließlich) EU-Ausland bedürfen einer gesonderten Bewilligung.

Fahrzeuge können vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben werden, bitte jedoch um Beachtung, dass bei einer vorzeitigen Rückgabe keine Rückerstattung der nicht benutzten Tage oder nicht gefahrenen Kilometer erfolgen kann. Nach vorheriger Vereinbarung können nicht verbrauchte Kilometer unter Umständen bei einer anderen Miete drangehängt werden.

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder Wildschaden hat der Mieter unverzüglich sowohl den Vermieter als auch die Polizei zu verständigen. Detailliertere Informationen zum Schadensfall können unseren AGB’s und den Mietbedingungen entnommen werden.

Der Selbstbehalt im Schadensfall wird gemäß unserer Mitbedingungen abgerechnet, beträgt im Regelfall bei Autos EUR 10.000,00 pro Schadensfall und bei Motorrädern 15.000,00 je Schadensfall. Eine Ausnahme bildet hier lediglich unser Porsche GT3 CUP, bei welchem im Schadensfall EUR 25.000,00 an Selbstbehalt verrechnet werden.

Strafen die Du sofort an Ort und Stelle zahlen kannst, müssen klarerweise auch so erledigt werden. Radarstrafen, Parkstrafen usw. welche uns erst nach Deiner Miete erreichen, werden wir nicht direkt zahlen, sondern eine Lenkererhebung in Auftrag geben. Hier kann gem. unseren Mietbedingungen eine Aufwandspauschale verrechnet werden.

Das jeweilige Fahrzeug muss am Ende der Miete den gleichen Tankfüllstand wie bei der Übernahme aufweisen. Die Betankung muss gem. unserer Mietbedingungen erfolgen. Gleiches gilt auch für die Reinigung des Fahrzeugs. Dieses muss außen und innen gereinigt sein (waschen, trocknen, saugen und wischen).

Vergleichsliste
Kontakt